Du hast eine Zusage für einen Ausbildungsplatz erhalten? Glückwunsch! Hier findest du Tipps, worauf du beim Ausbildungsvertrag achten solltest.
Bevor die Ausbildung beginnt, schließen Arbeitgeber und Auszubildender einen Vertrag. Dieser sollte dem Azubi vor Ausbildungsbeginn schriftlich vorliegen, informiert die Bundesagentur für Arbeit. Das Berufsbildungsgesetz regelt, welche Aspekte zwingend in einem Ausbildungsvertrag enthalten sein müssen. Darüber hinaus können Arbeitgeber und Auszubildender zusätzliche Vereinbarungen treffen. Der Vertrag legt fest, was den Azubi in der Ausbildung erwartet und welche Rechte und Pflichten er hat. Ausbildungsverträge unterscheiden sich je nach Branche und Beruf – bestimmte Mindestangaben müssen jedoch enthalten sein.
Den Ausbildungsvertrag unterschreiben der oder die Auszubildende und ein Vertreter des Ausbildungsbetriebs. Ist der Auszubildende noch nicht volljährig, muss den Vertrag zusätzlich ein gesetzlicher Vertreter unterschreiben, zum Beispiel die Mutter oder der Vater.
Eine duale Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Sie setzt sich aus der praktischen Arbeit im Betrieb und dem Besuch der Berufsschule zusammen. In manchen Fällen kann die Ausbildungszeit um sechs bis zwölf Monate verkürzt werden, etwa wenn der Auszubildende ein Abiturzeugnis vorweisen kann. Manche Ausbildungen, sogenannte Stufenausbildungen, dauern regulär nur zwei Jahre. Dazu gehört zum Beispiel die Ausbildung zum Fremdsprachenkorrespondenten.
Die Probezeit beginnt mit dem Ausbildungsverhältnis. Sie dauert mindestens einen Monat, höchstens aber vier Monate. Während der Probezeit können der Azubi sowie der Ausbildungsbetrieb den Vertrag ohne konkrete Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung muss von beiden Seiten fristgerecht und schriftlich erfolgen.
Alle Auszubildenden haben Anspruch auf Urlaub. Bei minderjährigen Auszubildenden gelten andere Regeln als für Volljährige. Die Mindestzahl an Urlaubstagen regelt das Bundesurlaubsgesetz. Die genaue Anzahl der Urlaubstage wird im Ausbildungsvertrag festgelegt.
Ist der Ausbildungsvertrag unterschrieben, muss der Auszubildende die Aufnahme seines Vertrags im Verzeichnis
für die anerkannten Berufsausbildungen veranlassen, informiert das Ausbildungsportal azubis.de. Andernfalls könne er von der Zwischen- und Abschlussprüfung ausgeschlossen und der Ausbildungsbetrieb finanziell bestraft werden. Die Eintragung ist kostenfrei.
Es gibt Vorschriften und Formulierungen, die in einem Ausbildungsvertrag nicht enthalten sein dürfen. Ein Ausbildungsvertrag gilt als unwirksam, wenn darin festgelegt ist, dass der Azubi nach Beendigung der Ausbildung der erlernten Tätigkeit nicht oder nur fragmentarisch nachgehen darf. Der Auszubildende darf sich jedoch im Rahmen der zurückliegenden sechs Monate auch nicht zum Verbleib im Ausbildungsbetrieb verpflichtet haben. Unwirksam sind zudem Bestimmungen, die den Auszubildenden zu Entschädigungszahlungen für die Ausbildung oder zur Bezahlung von zusätzlichen Bildungsmaßnahmen auffordern. Nichtig wären zudem Vertragsstrafen, die auf eine frühzeitige Kündigung in Aussicht gestellt werden.