Im Februar musste ein Jugendlicher aus Regensburg reanimiert werden, da er einen Softdrink mit Hustensaft gemischt hatte. Woher die Mische kommt und wie gefährlich sie wirklich ist, erfahrt ihr hier bei uns.
Lean, Purple Drank, Purple Sprite, Sizzurp. Die Mischung aus Hustensaft und Softdrinks hat viele Namen. Auch bei uns ist das gefährliche Getränk unter Jugendlichen bekannt. Erst im Februar musste in Regensburg ein 15-Jähriger nach dem Konsum reanimiert werden.
Seinen Ursprung hat das Getränk in der US-amerikanischen Hip-Hop-Kultur, insbesondere in Houston, Texas. Künstler wie DJ Screw, Trae The Truth, Pimp C, Slim Thug, Mike Jones, Paul Wall oder Lil' Flip feierten den Konsum des lilafarbenen Getränks bereits in den 1990er-Jahren in ihren Songs. Auch in der deutschsprachigen Hip-Hop-Szene hat es im Laufe der Jahre an Popularität gewonnen. Rapper wie Money Boy, Capital Bra oder Hustensaft Jüngling erwähnen es in ihren Texten und tragen so zu seiner Bekanntheit bei.
Die markante lila Farbe stammt vom Hustensaft, der mit Limonaden vermischt wird. Die verschreibungspflichtigen Säfte enthalten das Opiat Codein, den Arzneistoff Dextromethorphan und das Betäubungsmittel Promethazin. Durch die Zugabe von Süßungsmitteln wie Bonbons oder Brausepulver erhält das Getränk eine sirupartige Konsistenz. Der süßliche Geschmack lässt Konsumenten oft vergessen, dass sie eine gefährliche Droge zu sich nehmen – viele sind sich der Risiken nicht bewusst.
Codein im Hustensaft wirkt hauptsächlich als Hustenstiller bei trockenem Reizhusten, weiß der leitende Medizinaldirektor Dr. Roland Brey des Gesundheitsamts Amberg. „Es dämpft den Hustenreflex, indem es das Hustenzentrum im Stammhirn hemmt.” Codein wird im Körper teilweise zu Morphin umgewandelt. So hat Codein auch eine leicht schmerzlindernde, beruhigende und in manchen Fällen euphorisierende Wirkung, ergänzt Brey. „Das ist wohl der Grund für das Trinken dieses Mischgetränks.”
„Codein ist ein Opioid und birgt ein Suchtrisiko, kann also abhängig machen”, erklärt der leitende Medizinaldirektor. Es sollte nur kurzzeitig und in der kleinsten wirksamen Dosis eingenommen werden. „Aufgrund möglicher Nebenwirkungen, insbesondere wegen der Abflachung oder Herabsetzung der Atmung, ist Codein in Hustensäften für Kinder nicht zugelassen.”
Dr. Roland Brey warnt ausdrücklich: Eine Codein-Überdosis kann lebensbedrohlich sein, wie auch der Fall des 15-Jährigen aus Regensburg zeigt.
Nach Angaben von Dr. Roland Brey gäbe es in und um Amberg keine Meldungen über Codein-Konsum bei Jugendlichen. „Beim Gesundheitsamt Amberg liegen keine Erkenntnisse über vergleichbare Fälle bei uns oder über die Verbreitung dieses Getränks vor.”
Wir haben auch mit Christina Frick vom Jugendzentrum Klärwerk in Amberg über das Hustensaft-Mischgetränk gesprochen. „Wir wissen, dass es existiert, haben aber bislang keine Jugendlichen beim Konsum erwischt”, erklärt die 33-jährige Sozialpädagogin. Zwar sei das Thema unter Jugendlichen gelegentlich präsent, jedoch meist nur im Zusammenhang mit anderen Drogen. „Um dem vorzubeugen, sprechen wir mit den Jugendlichen und klären sie über die Risiken auf.”
Laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist der Konsum codeinhaltiger Arzneimittel nur mit ärztlicher Verschreibung erlaubt. Ein Verstoß kann gemäß § 29 BtMG mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.