Die einen finden, es braucht eine geschlechtersensible Sprache, die anderen stempeln Gendern als überflüssig ab. Ist Gendern wirklich eine Gleichstellung oder eher eine Bevormundung? Und welche Möglichkeiten gibt es, zu gendern?
Das Wort „gender” kommt aus dem Englischen und bedeutet „Geschlecht”. Allerdings unterscheidet es sich von „sex”: Gender ist das soziale Geschlecht, sex das biologische. Das soziale Geschlecht bezieht sich auf alles, was in der Gesellschaft als typisch „männlich” und typisch „weiblich” angesehen wird. Es geht somit um das gelebte Geschlecht, nicht um das durch die Geburt (aufgrund der Körpermerkmale) zugewiesene Geschlecht.
Im deutschen Sprachgebrauch wird bis heute meist das generische Maskulinum verwendet. Beispielsweise werden Berufe grammatisch männlich bezeichnet, obwohl es auch eine weibliche Wortform gibt. Gendern bedeutet in erster Linie geschlechtergerechte Sprache. Sie wird genutzt, um alle Geschlechtsidentitäten zum Ausdruck zu bringen. Beispielsweise wird aus „Ärzte” „Ärzt:innen” und aus „Studenten” „Student:innen” oder „Studierende”.
Als „politisch korrekt” hatte sich zunächst das Gendersternchen etabliert, der Doppelpunkt geht aber auch klar. Beide Varianten sprechen nicht nur Männer und Frauen an, sondern auch Menschen mit anderen Geschlechtsidentitäten.
Beispielsweise hat sich die Gesellschaft für deutsche Sprache für einen geschlechtergerechten Sprachgebrauch ausgesprochen – allerdings nur, der verständlich, lesbar und regelkonform ist. Sonderzeichen werden nicht unterstützt. Eine sehr strenge Haltung hat der Verein Deutsche Sprache: Er spricht von einer „Zwangssexualisierung der deutschen Sprache” und lehnt „Gender-Mainstreaming” generell ab.
Gendergerechte Sprache offiziell einzuführen, wäre eine Entscheidung der Politik. Doch die Meinungen zum Genderthema gehen bei den Parteien weit auseinander. Auf Landes- und Bundesebene existieren deshalb keine Gesetze zu einer Gender-Pflicht. Allerdings gibt es in immer mehr Unternehmen, Hochschulen und Behörden Leitfäden zur geschlechtergerechten Sprache. Beispielsweise muss die Deutsche Bahn auf ihrer Internetseite die Anreden „Herr” und „Frau” mit „Divers” ergänzen. Eine nicht-binäre Person hatte im Juni geklagt und vom Oberlandesgericht Recht bekommen.
Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg