Verkehrsregeln für E-Scooter: Das ist neu im April | Amberg24

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vor 2 Tagen
Die Elektro-Scooter könnt ihr ab dem 14. Geburtstag fahren.  (Bild: Axel Heimken/dpa)
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Die Elektro-Scooter könnt ihr ab dem 14. Geburtstag fahren. (Bild: Axel Heimken/dpa)

Verkehrsregeln für E-Scooter: Das ist neu im April

Einige Verkehrsregeln für E-Scooter sind im April aber neu. Darauf solltet ihr achten.

Dank der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom Bundesverkehrsministerium dürft ihr E-Scooter seit dem Jahr 2019 ganz legal fahren. Allerdings gilt die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, zudem müsst ihr mindestens 14 Jahre alt sein. Einen Führerschein sowie einen Helm benötigt ihr nicht, beachtet aber, dass eine Versicherungsplakette nötig ist, wenn ihr im Straßenverkehr unterwegs seid.

Diese Regeln solltet ihr auf dem E-Scooter beachten

Da die Zahl der E-Scooter und somit auch die (schweren) Verkehrsunfälle mit den elektrischen Rollern laut ADAC steigen, gelten ab April neue Verkehrsregeln. Was ihr beachten sollt, lest ihr hier.

Anpassung der Verkehrsordnung

  • Nutzung des Grünpfeils an roten Ampeln ist erlaubt
  • Radwege und freigegebene Straßen dürfen genutzt werden
  • Schrittgeschwindigkeit und Rücksicht auf Fußgänger sind vorgeschrieben

Erhöhte Bußgelder für

  • das Fahren auf Gehwegen: 25 Euro
  • Slalomfahren: 35 Euro
  • das falsche Abstellen auf Verkehrsflächen: 15 Euro

E-Scooter dürfen auf Gehwegen abgestellt werden, sofern niemand behindert wird. Zudem gelten keine speziellen Parkverbote wie bei Fahrrädern.

Hier dürft ihr den E-Scooter nutzen

  • Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen
  • normale Straßen nur bei fehlenden Radwegen und anderer Infrastruktur

Verboten sind die Roller allerdings auf auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und entgegen Einbahnstraßen (außer mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“).

Promillegrenzen identisch mit Autofahrern

  • 0,5–1,09 ‰: Ordnungswidrigkeit, 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
  • Ab 1,1 ‰: Straftat
  • ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen: ebenfalls Straftat möglich
  • 0,0 ‰: für Fahranfänger und unter 21-Jährige

Welche Bußgelder drohen?

  • Bei Rot über die Ampel – zwischen 60 und 180 Euro
  • Fahren auf dem Gehweg – 15 bis 30 Euro
  • Fahren ohne Versicherungskennzeichen – 40 Euro
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis – 70 Euro
  • Nebeneinander fahren – 15 bis 30 Euro
  • Handy beim Fahren nutzen – 100 Euro, 1 Punkt

(Quelle: ADAC)

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