Die Proteste der Landwirte zur aktuellen Agrarpolitik sorgen in vielen Teilen der Oberpfalz für Verkehrschaos. Doch wie sollten sich unbeteiligte Autofahrer während der Proteste verhalten? Wir haben nachgefragt.
In vielen Teilen der Oberpfalz sind bereits weitere Bauernproteste angekündigt. Grundsätzlich rät die Polizei, die angekündigten Demonstrationen weiträumig zu umfahren oder den Straßenverkehr, wenn möglich zum Zeitpunkt der Proteste zu meiden. Doch was passiert, wenn eine Eilversammlung spontan angekündigt wurde und Verkehrsteilnehmer*innen unfreiwillig Teil der bis zu zehn Kilometer langen Kolonne werden? Wie verhalte ich mich als Autofahrer*in, während der Proteste? Wir haben bei der Polizeiinspektion Amberg nachgefragt.
Die Landwirte, die eine Versammlung anmelden, müssen sich an die polizeilichen Regeln des Versammlungsbescheids halten. Diese umfassen laut Polizeioberkommissar Dominik Lehmeier unter anderem die Auflage, dass demonstrierende Landwirte bei zweispurigen Straßen wie auf dem Amberger Ring oder der B85 nur die rechte Fahrspur nutzen dürfen. „Die Landwirte dürfen einander nicht überholen”, erklärt Dominik Lehmeier.
„Die restlichen Verkehrsteilnehmer, die nicht an der Versammlung teilnehmen, können somit selbstverständlich an dem Zug vorbeifahren”, sagt der Polizeisprecher. Bei einer Kolonne von zehn Kilometern wird es laut Lehmeier allerdings schwer, den gesamten Konvoi zu überholen. „Es gab aber dennoch Autofahrer, die fünf bis sechs Traktoren überholt haben, bis es einspurig wurde”, erläutert Lehmeier die Situation. Probleme gab es hierbei nicht, alle Autofahrer befolgten das normale „Reißverschlussprinzip”.
Die Traktoren werden zwar angehalten, ausreichend Abstand voneinander zu halten. Von Überholmanövern auf einspurigen Fahrbahnen rät der Polizeioberkommissar aufgrund der Gefährdungssituation hingegen dringend ab.
Ja. In den Auflagen der Polizeiinspektion Amberg gilt die normale Straßenverkehrsordnung für alle beteiligten Personen der Proteste. „Was bedeutet, dass Teilnehmer bei einer roten Ampel stehen bleiben müssen, auch wenn es eine Versammlung ist”, sagt Lehmeier und fügt an: „Dann reißt der Zug mal ab und es entsteht eine Lücke, die es anderen Verkehrsteilnehmern ermöglicht, einzufädeln und ihren Weg fortzuführen.”
Besonders den Integrierten Leitstellen bereitet das mit den Prosteten verbundene Verkehrschaos Probleme. „Die massiven Verkehrsbehinderungen, aufgrund der Protestveranstaltungen, beeinträchtigten die Mobilität des Rettungsdienstes spürbar”, schreibt die ILS in einer Pressemitteilung vom Dienstag, 9. Januar. Eine solche Kausalkette ist aufgrund der Stauungen und des verbundenen Verkehrschaos laut Lehmeier nur schwer zu verhindern. Bei Demonstrationen, wie es auch auf dem Amberger Ring der Fall war, gilt das normale Gesetz. Verkehrsteilnehmer müssen den Rettungskräften Platz machen. Bewusst blockiert haben die Landwirte nicht. „Dann wären wir auch sofort eingeschritten”, sagt der Polizeisprecher der PI Amberg.
Wer aber hingegen eine „Rettungsgasse (außerorts)” oder eine „freie Bahn (innerorts)” blockiert oder diese zu seinem eigenen Vorteil nutzt, muss mit rechtlichen Folgen in Form eines Fahrverbots von einem Monat, zwei Punkten und 240 Euro Bußgeld rechnen.
Jein.Auch beim Hupen gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung, die dies in der Regel im Falle einer Gefahrensituation erlaubt. Bei Veranstaltungen wie Demonstrationen zeigt sich die Polizei laut Lehmeier „kulant“. Im Rahmen der Versammlung ist das Hupen gestattet, da die Landwirte ihre Meinung kundtun. Wie beim Autokorso bei einer Weltmeisterschaft auch gilt das Opportunitätsprinzip. Dies bedeutet: Laut der Ermessensentscheidung der zuständigen Polizist*innen dürfte ein kurzes Hupen in der Regel kein Problem darstellen.