5 Tipps der Verbraucherzentrale: Diese Versicherungen braucht ihr zum Start in die Unabhängigkeit | Amberg24

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Mit dem Start von Ausbildung oder Studium beginnt auch die eigene Verantwortung für den Versicherungsschutz. (Symbolbild:  contrastwerkstatt – stock.adobe.com)
Mit dem Start von Ausbildung oder Studium beginnt auch die eigene Verantwortung für den Versicherungsschutz. (Symbolbild: contrastwerkstatt – stock.adobe.com)
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Mit dem Start von Ausbildung oder Studium beginnt auch die eigene Verantwortung für den Versicherungsschutz. (Symbolbild: contrastwerkstatt – stock.adobe.com)

5 Tipps der Verbraucherzentrale: Diese Versicherungen braucht ihr zum Start in die Unabhängigkeit

Wer von euch eine Ausbildung oder Studium beginnt, steht erstmals auf eigenen Füßen. Für den nächsten Step benötigt ihr unter anderem die richtige Versicherung. Doch nicht jede ist sinnvoll. Wir haben einige Expertentipps für euch.

Die erste eigene Wohnung, Ausbildungsstart oder Beginn des Studiums. Bei so vielen neuen Eindrücken bleibt kaum Zeit für die trockene Bürokratie: „Bei so vielen Veränderungen denken nicht alle an ihren Versicherungsschutz”, sagt Christine Stadler von der Verbraucherzentrale Bayern in Weiden. „Es ist ein Thema, das gern beiseitegeschoben wird. Und doch wichtig, denn hier können gerade junge Menschen Geld sparen, wenn sie sich frühzeitig kümmern.”

Wer die falschen oder zu viele Versicherungen hat, bezahlt am Ende für Leistungen, die möglicherweise nicht gebraucht werden. Wer nicht ausreichend versichert ist, hat bei einem Schaden hohe finanzielle Belastungen, die im schlimmsten Fall die Existenz bedrohen. Damit ihr weder über- noch unterversichert seid, stellt Christine Stadler die wichtigsten Versicherungen vor.

1. Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist Pflicht. Bis zum 25. Lebensjahr sind Studierende und außerbetriebliche Auszubildende in der Regel bei ihren Eltern familienversichert. „Dabei gibt es jedoch Einkommensgrenzen”, sagt Christine Stadler. „Werden diese mit dem regelmäßigen Gesamteinkommen überschritten, müssen sich die Auszubildenden beziehungsweise Studierenden selbst versichern.” Ein Wechsel der gesetzlichen Versicherung sei problemlos möglich. Es lohne sich, Beitragssätze und Zusatzleistungen zu vergleichen.

Übrigens: Wer über die Eltern privat versichert ist, kann das – nach Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht – bis zum Ende des Studiums bleiben. Jedoch ist währenddessen normalerweise kein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse vorgesehen.

2. Private Haftpflichtversicherung

Ebenfalls ein Muss: eine private Haftpflichtversicherung. Wer einen Schaden verursacht, muss dafür haften. „Ein kaputter Laptop lässt sich noch recht leicht ersetzen. Bei einem größeren Personen- oder Sachschaden geht es aber möglicherweise um Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe”, warnt Christine Stadler. „Hier hilft die private Haftpflichtversicherung.” Je höher die Deckungssumme ist, umso besser. Empfehlung: Minimum 10 Millionen Euro. Bis zum Ende der ersten Ausbildung sind Kinder meist über ihre Eltern mitversichert. „Daher sollten auch Eltern ihren Versicherungsschutz überprüfen.”

3. Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Der Ausbildungs- beziehungsweise Studienstart sei ein guter Zeitpunkt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzuschließen, sagt Christine Stadler. Die Beiträge seien meist noch niedrig. Eine BU haftet mit einer monatlichen Rente, wenn es wegen Unfall oder Krankheit (physisch wie psychisch) unmöglich ist, dem eigenen – auch angestrebten – Beruf nachzugehen. Die monatliche Rente im Versicherungsfall sollte zu Vertragsbeginn mindestens 1000 Euro betragen. Die Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.

Übrigens: Die Unfallversicherung ist kein guter Ersatz. Sie zahlt nur im Falle einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall und nicht durch Krankheiten.

„Versicherungsanbieter verkaufen gerne eine BU im Paket, beispielsweise mit Produkten zur Altersvorsorge. Diese sind jedoch nicht immer sinnvoll”, sagt die Expertin von der Verbraucherzentrale. „Eine anbieterunabhängige Beratung, etwa bei der Verbraucherzentrale, hilft, den eigenen Bedarf einzuschätzen und passende Angebote zu finden.”

4. Kfz-Haftpflichtversicherung

Wer ein Auto hat, braucht eine spezielle Haftpflichtversicherung: Sie springt bei Unfällen ein und ist Pflicht für alle Fahrzeughalter. Eine hohe Deckungssumme (100 Millionen Euro) sei wichtig, denn bei schweren Unfällen könnten leicht Schadensforderungen in Millionenhöhe zusammenkommen. „Fahranfänger können sparen, wenn ihr Fahrzeug als Zweitfahrzeug der Eltern zugelassen wird”, erklärt Christine Stadler. Auch günstige Telematik-Tarife, die das Fahrverhalten einbeziehen, können für Fahrneulinge interessant sein, „wenn man das Thema Datenschutz für sich geklärt hat”.

5. Private Auslandskrankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nur in EU-Ländern und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungskommen hat. „Aber selbst dort ist der Schutz der gesetzlichen Kasse lückenhaft”, warnt Christine Stadler. „Daher ist eine private Auslandskrankenversicherung besonders wichtig.” Insbesondere der medizinisch sinnvolle – nicht nur der medizinisch notwendige – Krankenrücktransport sollte eingeschlossen sein.

Weitere Versicherungen

Je nach persönlichen Umständen können noch weitere Versicherungen sinnvoll sein. Bei der Verbraucherzentrale können Termine zur Versicherungsberatung unter der zentralen Telefonnummer 089/55 27 94 0 vereinbart werden. Die Beratung erfolgt telefonisch oder vor Ort in einer der Beratungsstellen. Auch Online-Beratungen sind möglich.

Hintergrund

Das Projekt „Verbraucherschutz in ländlichen Regionen für junge Menschen“

  • Das Projekt „Verbraucherschutz in ländlichen Regionen für junge Menschen“ hat sich zur Aufgabe gemacht, jungen Menschen zwischen 12 und 27 Jahren aus dem ländlichen Raum Verbraucherschutz näher zu bringen.
  • Um direkt mit jungen Menschen vor Ort in Kontakt zu kommen, werden insbesondere Vereine und Verbände angesprochen.
  • Die Angebote reichen von Infoständen zu Workshops bis hin zur gemeinsamen Entwicklung von neuen Verbraucherschutzmaßnahmen.
  • Interessierte erreichen Christine Stadler und das Projektteam per E-Mail an junge-verbraucher@vzbayern.de oder unter Telefon 089/55 27 94 267.

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