Verfahren eingestellt: Rentner setzte in Vilseck Autoabgase gegen Maulwürfe ein | Amberg24

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Als besonders geschützte Tierart dürfen Maulwürfe nicht gefangen, verletzt und getötet werden. Umso tragischer ist es, dass ein Mann aus Schlicht bei Vilseck versucht hatte, die Maulwürfe in seinem Garten mit Gas zu töten. (Symbolbild: Agami/T. Douma/blickwinkel/dpa)
Als besonders geschützte Tierart dürfen Maulwürfe nicht gefangen, verletzt und getötet werden. Umso tragischer ist es, dass ein Mann aus Schlicht bei Vilseck versucht hatte, die Maulwürfe in seinem Garten mit Gas zu töten. (Symbolbild: Agami/T. Douma/blickwinkel/dpa)
Als besonders geschützte Tierart dürfen Maulwürfe nicht gefangen, verletzt und getötet werden. Umso tragischer ist es, dass ein Mann aus Schlicht bei Vilseck versucht hatte, die Maulwürfe in seinem Garten mit Gas zu töten. (Symbolbild: Agami/T. Douma/blickwinkel/dpa)
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Als besonders geschützte Tierart dürfen Maulwürfe nicht gefangen, verletzt und getötet werden. Umso tragischer ist es, dass ein Mann aus Schlicht bei Vilseck versucht hatte, die Maulwürfe in seinem Garten mit Gas zu töten. (Symbolbild: Agami/T. Douma/blickwinkel/dpa)

Verfahren eingestellt: Rentner setzte in Vilseck Autoabgase gegen Maulwürfe ein

Ein Mann aus Vilseck versuchte Maulwürfe mit Autoabgasen zu töten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein: Anzeichen für getötete Tiere gab es nicht. Ein scharfer Kommentar von Peta folgte.

Ein Rentner aus Vilseck hat versucht, Maulwürfe in seinem Garten mit Autoabgasen zu töten. Dazu hatte er einen Schlauch vom Auspuff in die Maulwurfshügel geleitet. Peta erstattete Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. „Es ist aus Tierschutzsicht bitter und zeigt die Lücke im Gesetz”, so Peter Höffken von Peta. Doch die Staatsanwaltschaft Amberg stellte das Verfahren ein – es ließe sich nicht feststellen, ob Tiere zu Schaden kamen. Es gebe keine Versuchsstrafbarkeit, da keine Tiere gefunden wurden, erklärte Oberstaatsanwalt Carsten Reichel.

Reaktionen und rechtliche Bewertung

Die Staatsanwaltschaft und das Landratsamt rechnen nicht damit, dass der Rentner die Tat wiederholen wird. Durch das eingeleitete Verfahren sei der Mann ausreichend abgeschreckt. Der Beschuldigte wurde von der Polizei ermahnt und bestätigte, sich künftig über legale Methoden zu informieren. Laut Bund Naturschutz sind Maulwürfe als besonders geschützte Tiere gefährdet und dürfen laut dem Bundesnaturschutzgesetz nicht gefangen, verletzt oder getötet werden.

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