In Sulzbach-Rosenberg dürfen Radfahrer nun auch entgegen der Einbahnstraßenrichtung fahren. Die Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg ruft zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf.
In Sulzbach-Rosenberg wurde im Rahmen einer Neubeschilderung mehrerer Tempo-30-Zonen der Radverkehr in die entgegengesetzte Richtung von Einbahnstraßen gestattet. Dies ist durch das Zusatzzeichen „Radfahrer kreuzen von links und rechts“ unter dem Verkehrszeichen „Einbahnstraße“ sowie das Zeichen „Radfahrer frei“ unter dem „Verbot der Einfahrt“ erkennbar. Radfahrer dürfen somit entgegen der normalerweise vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren. Es ist jedoch zu beachten, dass Radfahrende, die aus der entgegengesetzten Richtung einer Einbahnstraße herausfahren, den von rechts kommenden Verkehrsteilnehmern gemäß der Regel „rechts vor links“ die Vorfahrt gewähren müssen. Für Fahrzeugführer gilt in einer Einbahnstraße, die für den entgegenkommenden Radverkehr freigegeben ist, derselbe Grundsatz: „Vorfahrt hat, wer von rechts kommt.“
Der Fahrzeugverkehr wird teilweise durch Warnschilder auf die geänderte Verkehrssituation hingewiesen. In Anbetracht der aktuellen Verkehrssituation appelliert die Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg an alle Verkehrsteilnehmer zur gegenseitigen Rücksichtnahme.