Verkehrssünder zahlt Strafe nicht und kommt nach Grenzkontrolle in Waidhaus in Haft | Amberg24

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Die Handschellen klickten an der Grenze bei einem jungen Mann, der eien Strafe von 3000 Euro nicht bezahlt hatte.  (Symbolbild: Bundespolizei Waidhaus/ exb)
Die Handschellen klickten an der Grenze bei einem jungen Mann, der eien Strafe von 3000 Euro nicht bezahlt hatte. (Symbolbild: Bundespolizei Waidhaus/ exb)
Die Handschellen klickten an der Grenze bei einem jungen Mann, der eien Strafe von 3000 Euro nicht bezahlt hatte. (Symbolbild: Bundespolizei Waidhaus/ exb)
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Die Handschellen klickten an der Grenze bei einem jungen Mann, der eien Strafe von 3000 Euro nicht bezahlt hatte. (Symbolbild: Bundespolizei Waidhaus/ exb)

Verkehrssünder zahlt Strafe nicht und kommt nach Grenzkontrolle in Waidhaus in Haft

Bundespolizisten der Inspektion Waidhaus nehmen einen mit Haftbefehl gesuchten Verkehrssünder fest. Der Osteuropäer landet in Haft. Zwei weitere Fahndungstreffer enden ohne Arrest: Die Gesuchten begleichen ihre Justizschulden.

Bei Grenzkontrollen haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus in der Nacht zum Montag, 20. Oktober, einen mit Haftbefehl gesuchten Verkehrssünder festgenommen. Der Osteuropäer verbüßt nach Mitteilung der Bundespolizei nun die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Weiden. Zwei weitere gesuchte Straftäter konnten ihre Justizschulden begleichen.

Bereits vor zwei Jahren hatte das Amtsgericht Neu-Ulm den 28-Jährigen wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Diese blieb er der deutschen Staatskasse bislang schuldig und landete deshalb auf der Fahndungsliste der Staatsanwaltschaft Memmingen. Beamte der Bundespolizei vollstreckten nun auf der A6 bei Waidhaus den Haftbefehl und ließen die Handschellen klicken. Da er nicht zahlen konnte, lieferten die Beamten ihn in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein. Dort muss er nun die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verbüßen.

Zwei weitere gesuchte Straftäter beglichen am Wochenende bei Grenzkontrollen ihre Justizschulden und blieben deshalb auf freiem Fuß. So bezahlte ein 39-jähriger Bulgare seine im Haftbefehl festgesetzte Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 1.800 Euro. Er durfte weiter reisen. Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs hatte das Amtsgericht Ansbach einen 45-jährigen Rumänen zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt, die er noch vor Ort bezahlte.

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