Unbekannte haben am 1. Mai Schottersteine und eine Dachlatte auf die Schienenverbindung zwischen Schwandorf und Amberg in Kümmersbruck gelegt. Die Bundespolizei hat die Ermittlungen übernommen.
Bisher unbekannte Täter haben am Donnerstag, 1. Mai, im Gemeindegebiet von Kümmersbruck Schottersteine und eine Dachlatte auf die Schienen der Regionalbahn gelegt. Laut einer Pressemeldung der Bundespolizei überfuhr ein Regionalexpress die Gegenstände. Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen ermittelt und sucht Zeugen.
Wie die Bundespolizei mitteilt, informierte am 1. Mai gegen 19.05 Uhr die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn AG die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen, dass der Lokführer eines Regionalexpress auf der Bahnstrecke von Schwandorf nach Amberg auf Höhe Kümmersbruck eine gebrochene Schiene gemeldet hatte. Der zur vermeintlichen Schadensstelle gerufene Notfallmanager der Deutschen Bahn stellte allerdings fest, dass der Zug lediglich Schottersteine überfahren hatte. Zudem lag in unmittelbarer Nähe eine Dachlatte quer über den Schienenstrang.
Zusätzlich eilte eine Streife der Polizeiinspektion Amberg an den Einsatzort in der Straße „Am Wasserschloss“ und sicherte Spuren. Die unbekannten Täter waren bereits geflohen. Ersten Ermittlungen zufolge stammte die Dachlatte vom Vereinsheim eines nahegelegenen Fußballvereins. Der Vorfall hatte laut Bundespolizei keine Auswirkungen auf den Bahnbetrieb. Der Zug blieb unbeschädigt.
Die zuständige Bundespolizeiinspektion Waldmünchen ermittelt wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Die Ermittler konnten den Tatzeitraum zwischen 16.15 Uhr und 17.15 Uhr eingrenzen. Sachdienliche Hinweise an die Bundespolizei Waldmünchen werden über die Telefonnummer 09972/9408-0 oder per E-Mail an bpoli.waldmuenchen@polizei.bund.de erbeten.
Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen warnt in diesem Zusammenhang Kinder und Jugendliche: „Legt keine Steine oder andere Gegenstände auf die Schienen! Ihr bringt euch und andere in Gefahr! Züge haben einen langen Bremsweg und eine Sogwirkung. Sie können nicht ausweichen!.” Im schlimmsten Fall könnten Züge sogar entgleisen, durch die Splitterwirkung der überfahrenen Steine könnten Personen, die in der Nähe stehen, verletzt werden.
Im Falle einer Notbremsung können entstandene Personen- und Sachschäden an Fahrzeugen und Schienen zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten oder gar strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr können die Folge sein.