Betrüger zocken Käufer im Internet mit Heizöl- und Brennholz-Angeboten ab | Amberg24

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vor 3 Stunden
Beim Einkauf im Internet kann man schnell zum Betrugsopfer werden. Auch bei nicht alltäglichen Käufen, zum Beispiel von Heizöl und Brennholz.  (Symbolbild: Ole Spata/dpa)
Beim Einkauf im Internet kann man schnell zum Betrugsopfer werden. Auch bei nicht alltäglichen Käufen, zum Beispiel von Heizöl und Brennholz. (Symbolbild: Ole Spata/dpa)
Beim Einkauf im Internet kann man schnell zum Betrugsopfer werden. Auch bei nicht alltäglichen Käufen, zum Beispiel von Heizöl und Brennholz. (Symbolbild: Ole Spata/dpa)
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Beim Einkauf im Internet kann man schnell zum Betrugsopfer werden. Auch bei nicht alltäglichen Käufen, zum Beispiel von Heizöl und Brennholz. (Symbolbild: Ole Spata/dpa)

Betrüger zocken Käufer im Internet mit Heizöl- und Brennholz-Angeboten ab

Die eine hat online Heizöl bestellt, die andere Brennholz: Zwei Frauen aus Amberg-Sulzbach sind auf Fake-Shops hereingefallen. Das kann passieren, wenn man sich bei der Internet-Adresse vertippt. Worauf man sonst noch achten sollte.

Sie wollten günstig übers Internet einkaufen – und haben am Ende teuer bezahlt, ohne die gewünschten Waren zu bekommen: Zwei Frauen aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach sind online Opfer so genannter Fake-Shops („Fake”: Englisch für „gefälscht”) geworden. Dabei ging es nicht um gängige Online-Waren wie Schuhe oder Kleidung, sondern um Heizöl und Brennholz. In Zeiten hoher Energiepreise ködern Betrüger auch dabei mit Schnäppchen-Angeboten.

Das Öl hat eine Hahnbacherin Ende Januar im Internet bestellt und die Hälfte des Kaufpreises als Anzahlung überwiesen. Beim Brennholz erhoffte sich Ende Februar eine Ammerthalerin ein Schnäppchen im Form von fünf Ster für 220 Euro. Beide Frauen warteten vergeblich auf ihre Lieferungen – und ihr Geld ist weg. Bei der Brennholz-Bestellung übers Internet bezahlte die Käuferin in zwei Etappen, weil der „Anbieter” plötzlich höhere Lieferkosten verlangte – insgesamt 220 Euro. Die erste Zahlung ging auf ein deutsches, die zweite dann auf ein spanisches Konto.

Ausweis-Kopie hilft nicht

Gerade Überweisungen ins Ausland sind nach den Worten des Amberger Polizei-Pressesprechers Dominik Lehmeier immer ein Alarmzeichen. Sich wie die Frau eine Personalausweis-Kopie des Verkäufers schicken zu lassen, biete keine Sicherheit: Die Kopie, die die Frau bekam, stammte nicht vom Ausweis des vermeintlichen Holz-Verkäufers. Auch das sei kein Einzelfall, sagt der Polizei-Sprecher. Im Gegenteil: Den Ermittlern begegnen bei Internet-Betrug immer wieder dieselben Ausweis-Kopien.

Beim Online-Kauf rät Lehmeier zu besonderer Vorsicht, um zwischen den seriösen Shops nicht auf Fake-Angebote hereinzufallen. Dabei geht es oft um Kleinigkeiten. Ein Heizöl-Betrugsopfer zum Beispiel hat laut Lehmeier auf der Internetseite „heizoel24.com” (inzwischen gesperrt) bestellt: Deren Betreiber hatte erfolgreich darauf gesetzt, dass Kunden, die eigentlich die Preisvergleichsseite „heizöl24.de” nutzen wollten, beim Eingeben der Internet-Adresse statt eines „ö” ein „oe” und statt der Endung „.de” ein „.com” tippten - und damit in einem Fake-Shop landeten.

Heizöl zum „Dauertiefpreis”

Betrüger kopieren laut Lehmeier auch gerne die Optik einer seriösen Internetseite, nutzen zum Beispiel deren typische, oft auch sehr bekannte Farben, ähnliche Logos oder Firmennamen und kopieren teilweise sogar das Impressum. Zur Vorsicht rät Lehmeier grundsätzlich, wenn Internet-Bestellung nur per Vorkasse möglich ist oder mit „Neukundenrabatt” oder „Dauer-Tiefpreisen” gelockt wird. „Das sind oft Hinweise auf Fake-Shops”, sagt der Polizei-Sprecher: Ein „Dauertiefpreis” bei Heizöl sei sicher nicht seriös, da gerade der Ölpreis stark schwanke und deshalb immer aktuell kalkuliert werde.

Alarmiert sein sollte der Käufer auch, „wenn Zeitdruck aufgebaut wird: Man muss innerhalb einer halben Stunde bestellen, sonst ist das Angebot weg”, so beschreibt es Lehmeier. Und schließlich ist ein Warnzeichen, wenn bei der Bezahlung eine ausländische Iban im Spiel ist, also die Kontonummer des Zahlungs-Empfängers nicht mit DE beginnt, sondern zum Beispiel mit LT (Litauen) oder RU (Russland). Dabei gehe es auch meist um private Konten, hinter denen keine Firma steckt, erklärt Lehmeier. „Das ist aber schwer zu erkennen.”

Gefragtes Brennholz

Dann kommt der Polizeisprecher noch einmal zum Thema Brennholz zurück: Das beschäftigt die Polizei inzwischen nämlich nicht nur in Zusammenhang mit Internet-Betrug, sondern häufig auch in der analogen Welt: „Weil die Leute in den Wald rausfahren und Holz klauen.” Angesichts hoher Energiepreise ein Phänomen, das seit etwa drei Jahren verstärkt vorkomme. „Diebstähle, bei denen Leute in den Wald fahren, mit dem Anhänger”, um geschlagenes Holz vom Stoß herunter zu stehlen.

Weil das keine Einzelfälle sind, rüsten sich laut Lehmeier inzwischen die Holzeigentümer, indem sie an ihren Lagerplätzen Wildkameras installieren, ihr Holz markieren oder GPS-Sender darin verstecken, die zu den Dieben führen können.

Tipps der Polizei für den Einkauf im Internet

  • Manches Angebot ist zu gut, um wahr zu sein: Misstrauisch sein
  • Sind im Internet-Shop wichtige Angaben zu finden? Dazu gehören Anschrift des Anbieters, Garantie- und Gewährleistungsbedingungen, Rückgabe-/Widerrufsrecht, Kündigungsfrist, Preis-Auszeichnung in Euro, Lieferbedingungen/ Versandkosteninfo, Zahlungsmodalitäten, Vertragsmindestlaufzeiten, Gültigkeitsdauer befristeter Angebote
  • Auf Internet-Seiten von Verbraucherschutzverbänden, privaten Vereinen, Diskussionsforen und Computerzeitschriften nach betrügerischen Anbietern recherchieren: Warnt jemand vor bestimmten Shops oder berichtet von schlechten Erfahrungen?
  • Virenscanner mit Echtzeitschutz und eine Firewall verwenden
  • Keine Software auf dem Rechner installieren, bei der Zweifel an deren Sicherheit (besonders bei Raubkopien) bestehen oder die aus unsicherer Quelle stammen (z.B. Tauschbörsen)
  • Angebote, bei denen finanzielle Vorleistung verlangt wird, besonders gut prüfen.
  • Auf das Widerrufsrecht achten: Innerhalb Deutschlands kann fast jeder Kaufvertrag mit einem gewerblichen Händler innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden (schriftlich, telefonisch oder per E-Mail; bloße Rücksendung reicht als Widerrufserklärung nicht mehr)
  • Die Zwei-Wochen-Frist beginnt, nachdem der Verbraucher die Ware zu Hause erhalten hat.
  • Hat der Verkäufer dem Käufer die Belehrung über sein Widerrufsrecht nicht zukommen lassen, verlängert sich die Frist auf zwölf Monate.
  • Auf die Bezahlmöglichkeiten achten. Häufig wird Vorkasse oder Kreditkartenzahlung verlangt. Bei unbekannten Shops sollte man dies meiden.
  • Plattformen bevorzugen, auf denen man per Rechnung, Überweisung oder Bankeinzug bezahlen kann.
  • Bei Internet-Auktionen zumindest bei größeren Summen einen Treuhandservice und keinesfalls Bargeld-Transferservice nutzen.
  • Auf Zusatzkosten achten: Händler aus Nicht-EU-Ländern müssen nur mitteilen, dass Kosten wie Steuern oder Zoll anfallen können, aber nicht, wie hoch diese sind.
  • Die genauen Versandkosten müssen immer genannt werden.
  • Der Kunde muss bei Online-Erfassung seiner Daten ausdrücklich seine Einwilligung erklärt haben, wenn diese anderweitig genutzt werden sollen.
  • Die deutsche Rechtsprechung untersagt elektronische Werbung per E-Mail, die unaufgefordert zugesandt wird (Spam-Mail)
  • Auf technische Sicherheit achten: Anbieter sollten verschlüsselte Datenübertragung ermöglichen (meist mit TLS bzw. SSL)
  • Bei Absendung des Online-Bestellformulars sollte der Internet-Browser eine Meldung anzeigen, zum Beispiel „Sie haben ein geschütztes Dokument angefordert” oder „Sie sind im Begriff, sich Seiten über eine sichere Verbindung anzeigen zu lassen”.
  • Ein „s” hinter dem „http” in der Adressleiste und ein kleines geschlossenes Vorhängeschloss im Browser weisen auf eine sichere Verbindung hin, die mehr Schutz bietet als Standardübertragungen.
  • Sollte es trotz aller Vorsicht doch zu einem Schaden beim Internetkauf kommen: Grundsätzlich bei der Polizei anzeigen.
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