Autofahrer mit 1,1 Promille in Sulzbach-Rosenberg erwischt | Amberg24

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08.04.2025
Ein Atemalkoholtest hat bei einem 39-jährigen Autofahrer in Sulzbach-Rosenberg einen Wert von fast 1,1 Promille angezeigt.  (Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa)
Ein Atemalkoholtest hat bei einem 39-jährigen Autofahrer in Sulzbach-Rosenberg einen Wert von fast 1,1 Promille angezeigt. (Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa)
Ein Atemalkoholtest hat bei einem 39-jährigen Autofahrer in Sulzbach-Rosenberg einen Wert von fast 1,1 Promille angezeigt. (Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa)
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Ein Atemalkoholtest hat bei einem 39-jährigen Autofahrer in Sulzbach-Rosenberg einen Wert von fast 1,1 Promille angezeigt. (Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa)

Autofahrer mit 1,1 Promille in Sulzbach-Rosenberg erwischt

Eine verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle wurde einem Autofahrer in Sulzbach-Rosenberg zum Verhängnis. Der Mann hatte nämlich getrunken. Das Ergebnis des Atemalkoholtests: 1,1 Promille.

Polizeibeamte der Zentralen Einsatzdienste (ZED) Amberg haben am Montag, 7. April, um 20.30 Uhr in Sulzbach-Rosenberg einen Autofahrer für eine verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle angehalten. Dabei fiel ihnen sofort auf, dass der 39-Jährige nach Alkohol roch. Ein Atemalkoholtest bestätigte diesen Verdacht: Nach Angaben der Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg ergab der Atemalkoholtest einen Wert von fast 1,1 Promille.

Somit war für den Mann die Fahrt an Ort und Stelle beendet, die Polizei stellte seine Fahrzeugschlüssel sicher. Angeordnet wurde eine Blutentnahme, außerdem wird ein toxikologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Diese soll, so die Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg in ihrem Pressebericht, darüber Aufschluss geben, „ob gegen den 39-Jährigen wegen einer Straftat der Trunkenheit im Verkehr ermittelt wird oder nur eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegt”.

Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille werde dem Betroffenen im Rahmen des Strafverfahrens der Führerschein entzogen und eine Geldstrafe ausgesprochen, teilt die Polizei dazu mit. Sollte der Wert darunter liegen, sei es eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die wie folgt geahndet wird: 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und ein Punkt im Fahrereignungsregister.

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