Es ist kein Aprilscherz: Durch eine Änderung der bayernweit gültigen Zuständigkeitsverordnung dürfen ab 1. April 2025 alle elektrisch betriebenen Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen auf allen öffentlichen Parkplätzen im Freistaat Bayern bis zu drei Stunden kostenlos parken. Das gilt auf öffentlichen Flächen, für die an Parkscheinautomaten ein Ticket gelöst werden muss. In Sulzbach-Rosenberg sind das derzeit der Bereich der Altstadt von Sulzbach und der Großparkplatz an der Bayreuther Straße, erklärt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Ausgeschlossen sind die privatwirtschaftlich betriebene Schlossgarage und sonstige private Parkplätze, zum Beispiel an Supermärkten.
Der Gratis-Parkplatz fürs E-Auto ist in Sulzbach-Rosenberg allerdings an zwei Bedingungen geknüpft. Zum einen muss hinter der Windschutzscheibe eine Parkscheibe liegen, die anzeigt, wann die Parkzeit begonnen hat. Und zum zweiten gibt es eine zulässige Höchstparkdauer. Im Altstadtbereich von Sulzbach beträgt sie zwei Stunden. „Diese gilt für alle Fahrzeuge und darf nicht überschritten werden, also auch nicht durch E-Fahrzeuge auf drei Stunden ausgedehnt werden”, macht die Stadt deutlich. Auf dem Großparkplatz an der Bayreuther Straße beträgt die maximal erlaubte Zeit zum Parken mehr als drei Stunden. Wer mit dem E-Auto länger parken will, braucht zusätzlich zur Parkscheibe für die ersten drei Stunden ein Anschlussticket. Der Kauf ist am Parkscheinautomat oder über die Pay-By-Phone-App möglich. Letztere erspart den Rückweg zum Fahrzeug, denn die Parkzeit kann über das Smartphone von unterwegs aus verlängert werden.