WG gründen – darauf solltest du achten | Amberg24

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vor 4 Stunden
Wer eine WG gründen möchte, sollte bei der Vertragsschließung einiges beachten. (Symbolbild: Andreas Choroba/www.choroba.de)
Wer eine WG gründen möchte, sollte bei der Vertragsschließung einiges beachten. (Symbolbild: Andreas Choroba/www.choroba.de)
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Wer eine WG gründen möchte, sollte bei der Vertragsschließung einiges beachten. (Symbolbild: Andreas Choroba/www.choroba.de)

WG gründen – darauf solltest du achten

Kosten teilen oder auch einfach nicht alleine wohnen: WGs bilden vor allem für junge Menschen oft eine praktische Wohnmöglichkeit. Doch worauf musst du bei der Gründung einer Wohngemeinschaft überhaupt achten?

Nach der erfolgreichen Suche nach den richtigen WG-Partner*innen und einer passenden Wohnung, stellt sich oft die Frage, was es auf rechtlicher Ebene zu beachten gibt. Vor allem wenn du zum ersten Mal von zu Hause ausziehst, kannst du dich schnell überfordert fühlen. Wie schließt man einen WG-Mietvertrag? Was dürfen Vermieter*innen? Keine Sorge: Hier findest du die wichtigsten Infos auf einen Blick.

Grundsätzlich hast du als WG-Mieter*in gemäß Mietrecht die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen. Dennoch gibt es auf rechtlicher Ebene einiges zu beachten.

Diese Möglichkeiten gibt es

Immobilienportale wie beispielsweise ImmoScout24 nennen für die Vertragsschließung bei einer WG verschiedene Möglichkeiten. Jede hat dabei ihre eigenen Vor- und Nachteile.

Zum einen kann einer von euch als Hauptmieter*in einen Mietvertrag mit dem Vermietenden abschließen und die Wohnung dann an seine Mitbewohner untervermieten. Dieser kann zwar selbst über die Verträge mit den Untermieter*innen bestimmen, ist jedoch auch für alle Zahlungen und mögliche Schäden verantwortlich. Außerdem sind die anderen Untermieter*innen von ihm abhängig. Wenn euer Hauptmietender beschließt, auszuziehen, endet die WG automatisch.

Alternativ könnt ihr auch einen gemeinsamen Vertrag mit dem Vermietenden abschließen. Hierbei haben alle zwar die gleichen Rechte, müssten jedoch bei einem Schaden alle gleichermaßen haften. Außerdem könnt ihr hier prinzipiell nur gemeinsam den Vertrag kündigen.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, dass jeder von euch einen eigenen Vertrag mit dem Vermietenden abschließt. Auch wenn du so die Möglichkeit hast, alleine zu bestimmen, wann du ausziehst, kann es dir hier passieren, dass du dir deine Mitbewohner*innen nicht selbst aussuchen kannst.

Das dürfen Vermieter*innen

Auch wenn du als Hauptmieter*in bei einer Untervermietung selbst die Verträge regelst, musst du auf jeden Fall erst deine Vermietenden um Erlaubnis bitten. Gemäß BGB darfst du eine Wohnung nicht ohne Einverständnis weitervermieten. Außerdem könnte dein Vermieter oder deine Vermieterin somit auch die Anzahl der WG-Bewohner*innen begrenzen. Wenn ihr separate Verträge mit dem Vermieter abgeschlossen habt, darf dieser sich die Mieter*innen selbst aussuchen. Jedoch müssen sich Vermieter*innen hierbei an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) halten. Das bedeutet, dass sie beispielsweise nicht nach Herkunft oder Geschlecht der potenziellen Mieter*innen urteilen dürfen, wie auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes betont.

Harmonisches Zusammenleben – Vereinbarungen untereinander

Wichtig ist außerdem, dass du und deine WG-Mitbewohner*innen klare Vereinbarungen treffen. Einiges, wie die Aufteilung der Nebenkosten, sollte vertraglich festgehalten werden. Aber auch Fragen, die auf den ersten Blick unwichtig erscheinen, sollten geklärt werden: Wer macht was im Haushalt? Sollten Vereinbarungen bezüglich Lärm zu bestimmten Uhrzeiten getroffen werden?

Durch einen durchdachten Mietvertrag sowie gute Kommunikation mit dem Vermietenden und untereinander lassen sich viele mögliche Probleme und offene Fragen klären. Vor allem wenn du in deine erste Wohnung ziehst, kann es außerdem sinnvoll sein, deinen Mietvertrag vorab von jemandem mit mehr Erfahrung durchlesen zu lassen.

 
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