Weihnachten ist vorbei und damit auch die ruhige Zeit. An Silvester wird es wieder laut. Doch was ist in Amberg erlaubt und was nicht? Welche Tipps gibt die Polizei?
Zum Jahreswechsel 2024/2025 ruft die Stadt Amberg in einer Pressemitteilung dazu auf, „die bestehenden Regelungen für den Umgang mit Feuerwerkskörpern strikt zu beachten“. Denn gemäß der Sprengstoffverordnung ist das Zünden von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie in Bereichen mit besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ausdrücklich verboten.
Wie es in dem Schreiben aus dem Rathaus heißt, untersagt zudem das Bayerische Waldgesetz, brennende oder glimmende Gegenstände in Wäldern oder in einem Umkreis von weniger als 100 Metern wegzuwerfen oder unsachgemäß zu verwenden. Dieses Verbot gilt uneingeschränkt und ist insbesondere an Silvester und Neujahr zu beachten – vor allem in Landschaftsschutzgebieten wie dem Mariahilfberg.
Als Erklärung wird hinzugefügt: „Die Einhaltung dieser Vorschriften dient dem Schutz vor Bränden, die durch Feuerwerkskörper und Böller ausgelöst werden können. Diese Gefahr ist besonders hoch nach längeren Trockenperioden.“ Auch im übrigen Stadtgebiet müssen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden, da unsachgemäßer Umgang mit Pyrotechnik neben Bränden auch Verletzungen verursachen kann.
Die Stadt Amberg warnt in ihrer Nachricht eindringlich vor den gesundheitlichen Risiken, die von unsachgemäß abgefeuerten Raketen, Böllern und ähnlichen Produkten ausgehen. Dazu zählen nicht nur Verbrennungen und Schnittverletzungen, sondern auch Schäden durch Rauch oder Lärm, wie das sogenannte Knalltrauma, das das Innenohr nachhaltig schädigen kann.
Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, wird der Kommunale Ordnungsdienst des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz während des Jahreswechsels verstärkt Kontrollen vornehmen. Verstöße gegen die geltenden Regelungen werden konsequent mit Bußgeldern geahndet.