Am Donnerstagvormittag kam es am nördlichen Ende der Nürnberger Straße in Amberg zu einem Verkehrsunfall zwischen einem 61-jährigen Rollerfahrer und einem 52-jährigen Autofahrer. Der Autofahrer war stadtauswärts unterwegs und übersah laut Polizeibericht den von rechts kommenden Rollerfahrer, dem er die Vorfahrt hätte gewähren müssen. Laut Polizei gilt die Vorfahrt über die gesamte Breite der Fahrbahn, auch wenn der Rollerfahrer den Fahrweg des Autos schneidet. Obwohl der Autofahrer laut Polizei als Hauptverursacher gilt, werde auch dem Rollerfahrer eine Mitverantwortung zugesprochen. Daher werden bei der Polizei beide Unfallbeteiligten als Verursacher geführt. Bei dem Zusammenstoß entstand ein Schaden in Höhe von etwa 3.500 Euro. Der Rollerfahrer erlitt Verletzungen am Bein und wurde vor Ort vom Rettungsdienst erstversorgt.