Polizei warnt vor übertriebenen Streichen in der Freinacht | Amberg24

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Das Polizeipräsidium Oberpfalz mahnt zur Vorsicht in der Freinacht. Streiche dürfen nicht in Straftaten ausarten. Bürger sollen Rücksicht nehmen. (Symbolbild: Soeren Stache/dpa)
Das Polizeipräsidium Oberpfalz mahnt zur Vorsicht in der Freinacht. Streiche dürfen nicht in Straftaten ausarten. Bürger sollen Rücksicht nehmen. (Symbolbild: Soeren Stache/dpa)
Das Polizeipräsidium Oberpfalz mahnt zur Vorsicht in der Freinacht. Streiche dürfen nicht in Straftaten ausarten. Bürger sollen Rücksicht nehmen. (Symbolbild: Soeren Stache/dpa)
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Das Polizeipräsidium Oberpfalz mahnt zur Vorsicht in der Freinacht. Streiche dürfen nicht in Straftaten ausarten. Bürger sollen Rücksicht nehmen. (Symbolbild: Soeren Stache/dpa)

Polizei warnt vor übertriebenen Streichen in der Freinacht

Vor der Walpurgis- oder Freinacht mahnt die Polizei zur Vorsicht: Streiche dürfen nicht in Straftaten ausarten.

In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai sind in vielen Orten der Oberpfalz Streiche oder Aktionen zur Walpurgis- oder Freinacht Tradition. Das Polizeipräsidium Oberpfalz erinnert daran, dass Scherz und Brauchtum dort enden, wo Eigentum beschädigt, Menschen gefährdet oder die öffentliche Ordnung gestört werden. Was für manche als „Gaudi“ gemeint ist, könne für andere schnell zum Ärgernis oder sogar zur Straftat werden, so das Präsidium.

Besonders problematisch sind das Beschädigen, das Entfernen oder Verstellen von Gegenständen, das Blockieren von Wegen und Straßen sowie das Ausbringen von Hindernissen, die Verkehrsteilnehmende oder Passanten gefährden können. Auch das Entzünden von Gegenständen oder das bewusste Verursachen von Schäden sei kein harmloser Streich, sondern werde polizeilich verfolgt.

Die Polizei bittet alle Bürger, die Freinacht mit Rücksicht und Vernunft zu begehen. Wer unterwegs ist, sollte auf übermäßigen Alkoholkonsum verzichten, keine fremden Grundstücke betreten und keine Gegenstände so platzieren, dass sie zur Gefahr werden. Eltern werden gebeten, insbesondere Jugendliche auf die Grenzen zulässiger „Scherze“ hinzuweisen. Wer beobachtet, dass aus einem Streich eine Gefährdung oder Straftat wird, soll die Polizei verständigen.

 
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