Fröhliche Kirwalieder waren nicht zu hören - stattdessen heulten Martinshörner und ratterte der Rettungshubschrauber. 15 junge Leute wurden am Sonntagnachmittag bei einem Kirwa-Ausflug in Hartenstein verletzt.
Hartenstein liegt im Kreis Nürnberger Land, direkt an der Grenze zum Landkreis Amberg-Sulzbach. Hirschbach ist die Nachbargemeinde. Klar, dass in dieser Gegend das Kirchweihfeiern hoch im Kurs steht. Die Hartensteiner Kirwaleute wollten am Sonntag, 11. August 2024, die Kirwa im etwa sieben Kilometer entfernten Nachbardorf Engenthal besuchen. Dazu organisierten sie einen Bulldog mit Anhänger. Treffpunkt 15 Uhr am Sportplatz. Ein 29-Jähriger setzte sich auf den Fahrersitz des Oldtimertraktors, gegen 15.45 Uhr startete die Tour, die einen fröhlichen Sonntagabend einläuten sollte. Ein 26-Jähriger hatte sich auf den Beifahrersitz gesetzt, 13 junge Leute auf der Ladefläche des Anhängers Platz genommen.
Das Gespann hatte Hartenstein noch nicht verlassen, als es zum Unfall kam. Auf einer kleinen, abschüssigen, asphaltierten Straße verlor der Bulldogfahrer nach Angaben der Polizei Hersbruck die Kontrolle über das Fahrzeug. In einer Rechtskurve kippte der Traktor um und überschlug sich mehrfach.
Ein Großaufgebot von Rettungskräften eilte zur Unfallstelle. Drei Rettungshubschrauber flogen nach Hartenstein. Die Helikopter brachten drei Beteiligte mit schweren Verletzungen in eine Klinik: Der 26-jährige Beifahrer des Traktorfahrers schwebte in Lebensgefahr, sein Zustand war auch am Montag noch kritisch, teilte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Mittelfranken der Deutschen Presseagentur mit. Der 29-jährige Traktorfahrer sowie eine 18 Jahre alte Mitfahrerin auf dem Anhänger wurden schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Alle weiteren Beteiligten zogen sich laut Polizei leichte Verletzungen zu, die teilweise ebenfalls in Krankenhäusern behandelt wurden.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde ein Gutachter hinzugezogen, um den genauen Unfallhergang zu klären. Auch ein Notfallseelsorger war vor Ort. Die Polizei ermittelt nun, wie es zu dem Unfall kommen konnte und ob alle Vorschriften eingehalten wurden. Die Mitnahme von Personen auf Ladeflächen ist in der Straßenverkehrsordnung genau geregelt. In Paragraf 21 heißt es: „Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten.” Es gibt Ausnahmen für Arbeiten in der Landwirtschaft oder auch bei Umzügen während Brauchtumsveranstaltungen - etwa im Fasching. Dabei gelten aber gesonderte Vorschriften.
Die Polizei hat nun den Fahrer im Visier. Gegen den 29-Jährigen richte sich der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall, sagte die Sprecherin des Polizeipräsidiums Mittelfranken.