Aidshilfe eröffnet doch keinen Drogenkonsumraum in Bayern | Amberg24

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In Münchnen wird es nun doch keinen Drogenkonsumraum geben, den Abhängige für das Spritzen von Drogen nutzen können. (Archivbild-Illustration) (Bild: Boris Roessler/dpa)
In Münchnen wird es nun doch keinen Drogenkonsumraum geben, den Abhängige für das Spritzen von Drogen nutzen können. (Archivbild-Illustration) (Bild: Boris Roessler/dpa)
In Münchnen wird es nun doch keinen Drogenkonsumraum geben, den Abhängige für das Spritzen von Drogen nutzen können. (Archivbild-Illustration) (Bild: Boris Roessler/dpa)
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In Münchnen wird es nun doch keinen Drogenkonsumraum geben, den Abhängige für das Spritzen von Drogen nutzen können. (Archivbild-Illustration) (Bild: Boris Roessler/dpa)

Aidshilfe eröffnet doch keinen Drogenkonsumraum in Bayern

Drogenkonsumräume sind in Bayern umstritten - und verboten. Da überraschte die Ankündigung eines Konsumraumes in München sehr. Doch es soll sich dabei um eine Kunstaktion handeln, hieß es nun.

Eine von der Deutschen Aidshilfe angekündigte Eröffnung eines Drogenkonsumraums in München findet nicht statt. Die Aidshilfe erklärte nun, dass an diesem Freitag „keine reale Eröffnung“ geplant sei, denn dies sei in Bayern illegal. „Bei unserer Veranstaltung handelt es sich um eine politische Performance mit starken Beiträgen zu einem Thema, das immer wieder für heftige Kontroversen sorgt – so auch in diesem Fall direkt nach Versand der Einladung“, teilte die Aidshilfe mit und erläuterte, dass dies als Kunstaktion zu verstehen sei. Die Deutsche Aidshilfe werde nicht gegen Gesetze verstoßen. „Wir möchten, dass sich Gesetze ändern.“

Die in der Vorwoche von der Aidshilfe angekündigte „Einweihung des ersten Drogenkonsumraums im Freistaat Bayern“ hatte wegen der Rechtslage im Freistaat für Irritationen gesorgt. Denn im Unterschied zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern keine Rechtsgrundlage für Konsumräume für Abhängige. In solchen Drogenkonsumräumen werden saubere Spritzen und weitere Utensilien bereitgestellt. Im Notfall können die Mitarbeiter den Suchtkranken Erste Hilfe leisten und ein Notfallmedikament einsetzen.

Die Landesregierung in München lehnt solch ein Angebot für Süchtige strikt ab. Deswegen gibt es bislang keine Verordnung für Konsumräume im Freistaat, obwohl mehrere Städte ein entsprechendes Angebot gerne einführen würden. Das bayerische Gesundheitsministerium hatte aus Anlass der Eröffnungs-Ankündigung der Aidshilfe nochmals betont, dass es auch in absehbarer Zeit keine Rechtsverordnung für Konsumräume im Freistaat geben werde.

 

© dpa-infocom, dpa:240716-930-175424/1

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