Verdacht: Mord und versuchter Mord in Regensburger Klinik – Krankenpflegerin angeklagt | Amberg24

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Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch den Gang einer Station eines Krankenhauses. (Symbolbild: Marijan Murat/dpa)
Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch den Gang einer Station eines Krankenhauses. (Symbolbild: Marijan Murat/dpa)
Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch den Gang einer Station eines Krankenhauses. (Symbolbild: Marijan Murat/dpa)
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Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch den Gang einer Station eines Krankenhauses. (Symbolbild: Marijan Murat/dpa)

Verdacht: Mord und versuchter Mord in Regensburger Klinik – Krankenpflegerin angeklagt

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine 36-jährige Krankenschwester eines Regensburger Krankenhauses. Ihr wird Mord, versuchter Mord und schwerer Raub vorgeworfen. Zudem vermuten die Ermittler, dass die Frau aus Heimtücke gehandelt hat.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat Anklage gegen eine 36-jährige Krankenschwester eines Regensburger Krankenhauses wegen des Tatvorwurfs des Mordes, des versuchten Mordes sowie des Raubes erhoben. „Der Angeschuldigten liegt zur Last, im Januar/Februar 2024 insgesamt sechs Patienten des Krankenhauses ohne medizinische Veranlassung ein starkes Beruhigungsmittel gespritzt zu haben, um diese bewusstlos zu machen und sodann Wertgegenstände (insbesondere Ringe) zu rauben”, teilt die Regensburger Staatsanwaltschaft am Freitagvormittag mit.

Die Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Regensburg würden demnach aufgrund einer Anzeige der Klinikleitung bereits seit Ende Februar 2024 gegen eine ehemalige Krankenschwester eines Regensburger Krankenhauses ermitteln. Diese befindet sich in dieser Sache bereits seit 28. Februar in Untersuchungshaft in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt. Ausgangspunkt der Ermittlungen sei insbesondere ein Vorfall vom 20. Februar gewesen, über welchen eine heute 77-jährige Patientin schilderte, dass die Angeschuldigte gegen 21.30 Uhr ihren Zugang gespült habe, woraufhin die Geschädigte in tiefe Bewusstlosigkeit verfiel, auf Schmerzreize nicht mehr reagierte und erst am nächsten Morgen wieder zu sich kam.

Zugängliches Beruhigungsmittel

„Nach dem Aufwachen bemerkte die Geschädigte das Fehlen mehrerer von ihr getragener Ringe im Gesamtwert von circa 500 Euro. Bei der chemisch-toxikologischen Auswertung einer Blutprobe der geschädigten Patientin wurde das Medikament Midazolam nachgewiesen”, erklärt die Staatsanwaltschaft.

Bei Midazolam handelt es sich demnach um ein Beruhigungsmittel aus der Gruppe der Benzodiazepine. Laut Aussagen des Krankenhauspersonals war dieses Medikament für das Behandlungspersonal frei zugänglich, weil es nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt. „Die Anklage legt der Angeschuldigten darüber hinaus fünf weitere Taten zur Last, denen sämtlich gemein ist, dass Patienten des Krankenhauses im Alter zwischen 59 und 87 Jahren bewusstlos wurden, während die Angeschuldigte Dienst hatte beziehungsweise unmittelbar vor dem Eintritt der Bewusstlosigkeit Infusionsflaschen gewechselt oder die Zugänge gespült haben soll. In drei dieser Fälle stellten die Patienten nach dem Aufwachen fest, dass ihnen Wertgegenstände fehlten”, heißt es in der Mitteilung.

Habgier als Motiv?

Die Anklage legt der Angeschuldigten unter anderem eine Tat vom 25. Januar zur Last: In diesem Fall erlitt die geschädigte 65-jährige Patientin, nachdem die Krankenpflegerin ihr mutmaßlich erneut Midazolam verabreicht hatte, einen Atemstillstand und verstarb nach zwischenzeitlicher Reanimation drei Tage später auf der Intensivstation. Der Anklagevorwurf lautet auf Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge sowie versuchten Mord in fünf Fällen, jeweils in Tateinheit mit (versuchtem) besonders schwerem Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

„Die Staatsanwaltschaft legt der Angeschuldigten insbesondere zur Last, die Taten heimtückisch und aus Habgier begangen zu haben.” Die Angeschuldigte hat die Taten bei Haftbefehlseröffnung bestritten.

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