Polizeibeamte haben am Dienstag, 7. Januar, einen 22-jährigen Fahrer in Sulzbach-Rosenberg kontrolliert. Der junge Mann saß am Steuer eines Autos, das einen Pferdeanhänger zog – was grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für den Straßenverkehr auch zulässig gewesen wäre. Allerdings betrug das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns über vier Tonnen, und dafür hätte der junge Mann Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse BE sein müssen. Er zeigte aber lediglich einen gültigen Führerschein der Klasse B vor, und das hat für ihn nun ein juristisches Nachspiel. Vor Antritt der Fahrt hatte er das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht kontrolliert und so unwissentlich eine Verkehrsstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis begangen. Er musste den Pferdeanhänger, der zum Glück unbeladen war, abkoppeln. Derart „erleichtert”, durfte er danach seine Fahrt fortsetzen.