Straße zwischen Großschönbrunn und Ehenfeld ab Juli gesperrt | Amberg24

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Ab 1. Juni ist die Staatsstraße 2123 zwischen Großschönbrunn und Ehenfeld gesperrt. (Bild: Sebastian Kahnert/dpa)
Ab 1. Juni ist die Staatsstraße 2123 zwischen Großschönbrunn und Ehenfeld gesperrt. (Bild: Sebastian Kahnert/dpa)
Ab 1. Juni ist die Staatsstraße 2123 zwischen Großschönbrunn und Ehenfeld gesperrt. (Bild: Sebastian Kahnert/dpa)
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Ab 1. Juni ist die Staatsstraße 2123 zwischen Großschönbrunn und Ehenfeld gesperrt. (Bild: Sebastian Kahnert/dpa)

Straße zwischen Großschönbrunn und Ehenfeld ab Juli gesperrt

Die Staatsstraße 2123 wird ab 1. Juli 2025 zwischen Großschönbrunn und Ehenfeld gesperrt. Umleitungen sind eingerichtet, um den Verkehr während der Bauarbeiten zu lenken.

Die Erneuerung der Staatsstraße 2123 zwischen Großschönbrunn und Hirschau erfordert ab dem 1. Juli 2025 eine Vollsperrung. Diese Maßnahme betrifft den Abschnitt von der Hirschauer Straße in Großschönbrunn bis zur Einmündung der Kreisstraße AS19 nördlich von Hirschau. Laut dem Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach umfasst die Sperrung auch die Einmündungsbereiche der Raiffeisenstraße, Krickelsdorfer Straße und Ehenfelder Straße in Großschönbrunn sowie den Einmündungsbereich der Kreisstraße AS19 in die Staatsstraße 2123 westlich von Ehenfeld.

Umleitungen für den Verkehr

Die Umleitung des Verkehrs erfolgt ab Großschönbrunn über die B299 bis zur B14 bei Gebenbach und von dort über die B14 nach Hirschau. Verkehrsteilnehmer, die von Ehenfeld über die Kreisstraße AS19 nach Großschönbrunn fahren, werden über die Kreisstraße AS18 nach Hirschau und weiter über die B14 und B299 umgeleitet. Zudem werden Verkehre der Kreisstraße AS19 nordöstlich von Ehenfeld bereits ab der Staatsstraße 2238 und an der Einmündung AS19 in Schnaittenbach Richtung Hirschau/Gebenbach umgeleitet. Diese Umleitungen gelten auch für die Gegenrichtungen.

Die Sperrung und die damit verbundenen Umleitungen sind für die Dauer der Straßenbauarbeiten, voraussichtlich bis Mitte September 2025, unvermeidbar. Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer, sich auf die Situation einzustellen und einen entsprechenden Zeitpuffer einzuplanen. Um Gefährdungen des Straßenbaupersonals und Beeinträchtigungen des Bauablaufs zu vermeiden, wird darum gebeten, der Umleitungsregelung und der Beschilderung strikt Folge zu leisten.

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