Nach miserablen Zuständen: Tierhaltungsverbot für Ex-Pferdehofbesitzerin | Amberg24

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Eine ehemalige Pferdehofbesitzerin aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach darf keine Pferde mehr halten. Die zuständige Behörde hat ein Haltungs- und Betreuungsverbot erlassen. (Symbolbild: Sven Hoppe)
Eine ehemalige Pferdehofbesitzerin aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach darf keine Pferde mehr halten. Die zuständige Behörde hat ein Haltungs- und Betreuungsverbot erlassen. (Symbolbild: Sven Hoppe)
Eine ehemalige Pferdehofbesitzerin aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach darf keine Pferde mehr halten. Die zuständige Behörde hat ein Haltungs- und Betreuungsverbot erlassen. (Symbolbild: Sven Hoppe)
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Eine ehemalige Pferdehofbesitzerin aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach darf keine Pferde mehr halten. Die zuständige Behörde hat ein Haltungs- und Betreuungsverbot erlassen. (Symbolbild: Sven Hoppe)

Nach miserablen Zuständen: Tierhaltungsverbot für Ex-Pferdehofbesitzerin

Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat gegen die Ex-Betreiberin eines Pferdehofs ein Haltungs- und Betreuungsverbot erlassen. Vorwürfe über mangelnde Fürsorge und kaum Verbesserungen führten zu diesem letzten Mittel im Tierschutzrecht.

Eine ehemalige Betreiberin eines Pferdehofs im Landkreis Amberg-Sulzbach darf keine Pferde mehr halten. Das Landratsamt hat ein so genanntes Haltungs- und Betreuungsverbot erlassen. Ende vergangenen Jahres kursierten erstmals Fotos und Videos in den sozialen Medien: Diese zeigten erbarmungswürdige Zustände der teilweise extrem abgemagerten oder verendeten Tiere auf einem Reiterhof im Landkreis Amberg-Sulzbach.

Anordnung gilt nur für Pferde

Die behördliche Anordnung gilt jedoch nicht für alle Tiere, sondern ausschließlich für Pferde. „Von den Missständen waren ausschließlich Pferde betroffen, keine anderen Tiere”, so Christine Hollederer, Pressesprecherin des Landratsamts. Deshalb habe es auch keinen Anlass dazu gegeben, ein Haltungs- und Betreuungsverbot für andere Tierarten zu erlassen. Diese Anordnung ist für eine Behörde „das letzte Mittel”. Das Landratsamt orientiere sich dabei am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Pferdehof hat neue Besitzer

Auch am Amtsgericht Amberg fiel wegen mehrerer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz Anfang September eine juristische Entscheidung. Ein bereits anberaumter Gerichtstermin konnte jedoch entfallen, weil die ehemalige Reitstall-Betreiberin den gegen sie ausgesetzten Strafbefehl in weiten Teilen akzeptierte. Die Höhe der Geldstrafe hängt von der wirtschaftlichen Lage ab. Der Pferdehof im Landkreis Amberg-Sulzbach hat mittlerweile neue Besitzer.

Was regelt das Tierhaltungsverbot?

  • Nach Paragraf 16a des Tierschutzgesetzes kann die zuständige Behörde einem Menschen das Halten oder Betreuen von Tieren einer bestimmten oder jeder Art untersagen.
  • Tierhaltung kann verboten werden, wenn wiederholt oder in schwerer Weise gegen das Tierschutzgesetz, eine Anordnung oder eine Rechtsverordnung verstoßen wird und dadurch den Tieren erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen zugefügt werden.
  • Das Tierschutzgesetz gibt vor, dass aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf heraus, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen ist.

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