Motorradfahrer stürzt auf Flucht vor Polizei | Amberg24

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Die Polizei Neustadt beendete die waghalsige Flucht eines Motorradfahrers, der in Windischeschenbach ohne Führerschein, aber mit Betäubungsmitteln im Blut unterwegs war.  (Symbolbild: Patrick Seeger/dpa)
Die Polizei Neustadt beendete die waghalsige Flucht eines Motorradfahrers, der in Windischeschenbach ohne Führerschein, aber mit Betäubungsmitteln im Blut unterwegs war. (Symbolbild: Patrick Seeger/dpa)
Die Polizei Neustadt beendete die waghalsige Flucht eines Motorradfahrers, der in Windischeschenbach ohne Führerschein, aber mit Betäubungsmitteln im Blut unterwegs war. (Symbolbild: Patrick Seeger/dpa)
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Die Polizei Neustadt beendete die waghalsige Flucht eines Motorradfahrers, der in Windischeschenbach ohne Führerschein, aber mit Betäubungsmitteln im Blut unterwegs war. (Symbolbild: Patrick Seeger/dpa)

Motorradfahrer stürzt auf Flucht vor Polizei

Ein 43-jähriger Mann stürzte mit dem Motorrad, als er versuchte, in Windischeschenbach vor der Polizei zu flüchten. Er hatte keinen Führerschein und stand unter Drogeneinfluss.

Am Sonntagabend, kurz vor Mitternacht, entdeckte eine Streife der Polizei Neustadt in der Neustädter Straße in Windischeschenbach einen amtsbekannten Mann aus dem nördlichen Landkreis auf einem Motorrad. Wie die Polizei mitteilt, wussten die Beamten, dass der 43-Jährige keine Fahrerlaubnis besitzt und wollten ihn stoppen. Als der Mann den Streifenwagen sah, gab er Gas. „Er versuchte mit sehr hoher Geschwindigkeit den Polizisten zu entkommen”, heißt es im Polizeibericht wörtlich.

Bei seiner Flucht geriet der Motorradfahrer mit dem Vorderreifen gegen den Randstein und stürzte. Dabei zog er sich leichte Verletzungen zu. Am Motorrad entstand nach Polizeiangaben ein Schaden in Höhe von 2000 Euro.

Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Gegen eine angeordnete Blutentnahme sperrte er sich massiv aber erfolglos. Ihn erwarten nun mehrere Anzeigen, unter anderem wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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