Gleich mehrere alkoholisierte Autofahrer stoppten Beamte der Polizeiinspektion Eschenbach am Wochenende. Ein Teil der Verkehrsteilnehmer besitzt keinen Führerschein.
Am vergangenen Wochenende zogen die Beamten der Polizeiinspektion Eschenbach gleich mehrere Autofahrer aus dem Verkehr. So wurde am Samstag kurz nach Mitternacht der 24-jährige Fahrer eines Opel bei einer Verkehrskontrolle ohne Führerschein angetroffen. Er durfte nicht weiter fahren und wurde angezeigt.
Im weiteren Verlauf der Nacht wollte sich ein anderer Autofahrer einer Polizeikontrolle entziehen. Die Beamten stellten ihn aber in einer Einbahnstraße. Ein bei dem 20-Jährigen durchgeführter Atemalkoholtest verlief positiv und lag laut Polizei in einem Bereich zwischen 0,5 in 1,1 Promille. Der Mann besitzt keine gültige Fahrerlaubnis. Auch er durfte nicht weiterfahren und wird angezeigt.
Am Samstag kurz vor Mitternacht stoppte die Polizei den 23-jährigen Fahrer eines Ford. Auf Verlangen gab der Mann den Führerschein und die Ausweispapiere heraus. Die ausgehändigten Papiere waren aber auf den Fahrzeughalter ausgestellt. Der Fahrer selbst hat keine gültige Fahrerlaubnis. Weil die Beamten bei dem Fahrer auch noch alkohol- und drogenbedingte Auffallerscheinungen feststellten, wurde bei ihm ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von über 1,1 Promille und lag damit im Bereich einer Straftat. Dem Mann wurde Blut abgenommen und er musste das Auto stehen lassen. Ihn und den Fahrzeughalter erwarten nun mehrere Strafanzeigen.
Am Sonntagmorgen gegen 3.40 Uhr musste sich der 26-jährige Fahrer eines VW einer Verkehrskontrolle unterziehen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Die Fahrt wurde beendet. Ihn erwartet nun ein Bußgeld von mindestens 500 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. Wenig später, kurz nach 5 Uhr hielten die Beamten einen 18-Jährigen an. Bei dem Toyotafahrer wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Der festgestellte Wert lag zwar unter 0,5 Promille, stellt aber einen Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger nach dem Straßenverkehrsgesetz dar. Den Fahranfänger erwartet ein Bußgeld von 250 Euro, die Probezeit wird verlängert und er muss ein Aufbauseminar absolvieren.