Mann von Steinerner Brücke gestoßen: Beschuldigter muss in Psychiatrie | Amberg24

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21.06.2024
Weil er einen jungen Mann von der Steinernen Brücke in Regensburg gestoßen hat, ist für einen 29 Jahre alten Deutschen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. (Bild: Ute Wessels)
Weil er einen jungen Mann von der Steinernen Brücke in Regensburg gestoßen hat, ist für einen 29 Jahre alten Deutschen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. (Bild: Ute Wessels)
Weil er einen jungen Mann von der Steinernen Brücke in Regensburg gestoßen hat, ist für einen 29 Jahre alten Deutschen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. (Bild: Ute Wessels)
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Weil er einen jungen Mann von der Steinernen Brücke in Regensburg gestoßen hat, ist für einen 29 Jahre alten Deutschen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. (Bild: Ute Wessels)

Mann von Steinerner Brücke gestoßen: Beschuldigter muss in Psychiatrie

Fast sieben Meter stürzt ein junger Mann von der Steinernen Brücke in Regensburg in die Tiefe - er wurde geschubst. Das Landgericht Regensburg fällte am Freitag ein Urteil.

Weil er einen jungen Mann von der Steinernen Brücke in Regensburg gestoßen hat, ist für einen 29 Jahre alten Deutschen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. Vorsitzender Richter Thomas Polnik wertete die Tat am Freitag vor dem Landgericht als versuchten Totschlag. Der Angreifer ist psychisch krank und deswegen schuldunfähig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann versuchten Mord vorgeworfen und war von einer „ausländerfeindlichen Gesinnung” als Motiv ausgegangen. Das Opfer ist ein heute 21 Jahre alter Syrer. Nach Überzeugung der Kammer erfolgte die Tat nicht aus rechtsradikalen Gründen, sondern in einem Wahnzustand. Der Mann habe nach dem Vorfall unter anderem angegeben, einen „gefährlichen Drogenboss” getötet zu haben.

Hitlergruß gezeigt

Zwar habe der Mann auch den Hitlergruß gezeigt, dies sei jedoch laut dem psychiatrischen Gutachter „nicht Ausdruck einer politischen Anschauung”, so der Richter. Dem 29-Jährigen wird dennoch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen zur Last gelegt.

Der Beschuldigte attackierte den Mann im Oktober 2023, als dieser im Reitersitz auf der Brüstung der Brücke saß und telefonierte. Das Opfer stürzte fast sieben Meter tief, schlug auf einem steinernen Vorsprung auf und überlebte schwer verletzt.

Der Beschuldigte sagte über seinen Verteidiger, er akzeptiere das Urteil. Auch die Staatsanwaltschaft erklärte Rechtsmittelverzicht.

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