Im Landkreis Amberg-Sulzbach musste nach einer Whistleblower-Meldung an die Tierschutzorganisation Peta ein Landwirt, seine 33 Tiere vorübergehend abgeben. Der Fall begann mit einer sogenannten Downer-Kuh, die geschwächt und beinahe bewegungsunfähig im Matsch lag und dabei Regen und Kälte ausgesetzt war. Nachdem Peta informiert worden war, schaltete sich das Veterinäramt ein.

Wie das Landratsamt Amberg-Sulzbach mitteilt, wurden die daraufhin auf Basis von Paragraf 2 Tierschutzgesetz beschlagnahmten 33 Tiere in Mutterkuhhaltung des Landwirts auf dessen Kosten anderweitig untergebracht.

Offen ist derzeit die Frage, ob das Landratsamt in Folge des Vorfalls ein Tierhaltungsverbot gegen den Landwirt erlassen wird. Tierhaltungsverbote, so schreibt die Pressestelle des Landratsamts, seien extreme Eingriffe in das Eigentumsrecht des Tierhalters.