Jugendlicher in Hersbruck bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt | Amberg24

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Ein 14-Jähriger hat in Hersbruck einen 13-Jährigen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung. (Symbolbild: Maurizio Gambarini/dpa)
Ein 14-Jähriger hat in Hersbruck einen 13-Jährigen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung. (Symbolbild: Maurizio Gambarini/dpa)
Ein 14-Jähriger hat in Hersbruck einen 13-Jährigen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung. (Symbolbild: Maurizio Gambarini/dpa)
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Ein 14-Jähriger hat in Hersbruck einen 13-Jährigen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung. (Symbolbild: Maurizio Gambarini/dpa)

Jugendlicher in Hersbruck bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt

In Hersbruck würgt ein 14-Jähriger einen 13-Jährigen bis zur Bewusstlosigkeit. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.

Ein 14-Jähriger soll nach Angaben der Polizeiinspektion Hersbruck am Sonntagnachmittag einen 13-Jährigen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Die beiden Jugendlichen hätten sich im Stadtgebiet von Hersbruck mit mehreren Bekannten getroffen, heißt es in der Mitteilung. In einer Tankstelle habe der 14-Jährige dem 13-Jährigen den Arm um den Hals gelegt. Der jüngere Bub habe sich nicht gewehrt, da er davon ausging, dass es sich um einen Spaß handle.

Auf den Videos der Überwachungskameras sei zu sehen, dass der 13-Jährige anschließend bewusstlos wurde und zu Boden fiel. Die Freundesgruppe stand um ihn herum. Als er nach wenigen Sekunden wieder zu Bewusstsein kam, verließen alle gemeinsam das Geschäft.

Im weiteren Verlauf erstatteten die Eltern Anzeige bei der Polizeiinspektion Hersbruck. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts einer gefährlichen Körperverletzung ein. Zudem stünden die Beamten in engem Austausch mit der Schule und weiteren betroffenen Behörden wie dem Jugendamt. Auch Absprachen mit der Justiz seien erfolgt, heißt es in der Mitteilung abschließend.

 
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