Er hatte offenbar Drogen konsumiert und lag hilflos und stark unterkühlt in Schlicht auf einem Gehweg: Als Rettungssanitäter dem Mann helfen wollten, ging er auf sie los.
In Schlicht (Vilseck/Landkreis Amberg-Sulzbach) liegt eine hilflose Person auf dem Gehweg: Als Zeugen dies am Mittwochabend, 20. Dezember, um 19.45 Uhr meldeten, rückten sofort eine Rettungswagenbesatzung sowie Streifen der Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg und des Einsatzzuges aus. Die Einsatzkräfte fanden an der beschriebenen Stelle tatsächlich eine hilflose Person vor – offensichtlich stark unterkühlt, nach Betäubungsmittelkonsum. „Es war also dringend erforderlich, die Person mit ins Krankenhaus zu nehmen”, heißt es im Polizeibericht.
Wie sich herausstellte, lag da kein Unbekannter, sondern ein 39-Jähriger, der amtsbekannt ist und derzeit keinen festen Wohnsitz hat. Und er begann plötzlich, nach den beiden Rettungssanitätern zu schlagen und zu treten. Außerdem beleidigte er die Retter mit diversen Ausdrücken und versuchte, sie anzuspucken. Das, schreibt die Polizei, sei ihm aber nicht gelungen.
Auch der Polizei gegenüber war der 39-Jährige „extrem aggressiv”, wie es im Polizeibericht weiter heißt: „Seine verbalen Entgleisungen setzten sich fort und ein weiteres Spucken in Richtung der Einsatzkräfte konnte durch eine sogenannte Spuckschutzhaube verhindert werden.” Weil er sich überhaupt nicht beruhigen ließ, „musste er unter extremer Kraftanstrengung gefesselt und auf der Trage des BRK fixiert werden”. Dabei schlug er einen Polizisten mit der Handschelle ins Gesicht und verletzte ihn leicht.
Schließlich wurde der Mann ins Klinikum nach Amberg transportiert. Auch dort musste er fixiert und ruhiggestellt werden. „Nach dem Abschluss seiner ärztlichen Behandlung in Amberg wird eine Einweisung in eine Fachklinik geprüft werden müssen”, kündigt die Polizei an. In ihrem Fazit zu diesem Einsatz merkt sie noch an, dass alle Einsatzkräfte trotz der Attacken des Mannes ihren Dienst fortsetzen konnten. Der 39-Jährige werde „wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und ihnen gleichgestellten Personen, Beleidigung und Körperverletzung angezeigt”.