Am Montagvormittag, 7. Oktober, kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen ein Fahrzeuggespann, das nach Deutschland einreisen wollte. Bei der Überprüfung der Dokumente des Fahrers stellten die Beamten fest, dass dieser lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse „B“ war. Für das Gespann, das aus einem Pkw und einem doppelachsigen Anhänger bestand, hätte der Mann jedoch die Fahrerlaubnisklasse „BE“ benötigt. Aus diesem Grund unterbanden die Beamten die Weiterfahrt. Der Gesetzesübertreter erhielt eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.