Mit einer „Fahne” ist am Freitagabend, 5 Juli, eine 37-Jährige bei einer Verkehrskontrolle der Polizei in Auerbach aufgefallen. Das Ergebnis des Atemalkoholtests liegt, was die möglichen Folgen angeht, nahe an einer kritischen Marke.
Zu Verkehrskontrollen waren Streifenbeamte der Polizeiinspektion Auerbach am Freitag, 5. Juli, in den späten Abendstunden im Stadtgebiet unterwegs. Gegen 22.30 Uhr hielten sie eine 37-jährige aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach an. Während des Gesprächs rochen die Ordnungshüter eine „Fahne” bei der Frau. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,06 Promille. Bei 1,09 Promille endet der Bereich der Ordnungswidrigkeit; bei Fahrten ab 1,1 Promille liegt der Straftatbestand „Trunkenheit im Verkehr“ vor. Von der Auswertung der anschließenden Blutentnahme hängen nun die Rechtsfolgen für die 37-Jährige ab, erläutert die Polizei: Bis maximal 1,09 Promille müsste sie mit einem Fahrverbot und einer Geldbuße von 500 Euro rechnen. Ein Ergebnis im Straftatenbereich hätte eine hohe Geldstrafe und den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.