Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckt in Amberg Sozialversicherungsbetrug auf | Amberg24

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19.08.2024
Wegen eines Falles in Amberg, appelliert der Zoll eindringlich, dass Verstöße von Unternehmen im Bereich der Sozialversicherung konsequent verfolgt werden. (Symbolbild: Nicolas Armer)
Wegen eines Falles in Amberg, appelliert der Zoll eindringlich, dass Verstöße von Unternehmen im Bereich der Sozialversicherung konsequent verfolgt werden. (Symbolbild: Nicolas Armer)
Wegen eines Falles in Amberg, appelliert der Zoll eindringlich, dass Verstöße von Unternehmen im Bereich der Sozialversicherung konsequent verfolgt werden. (Symbolbild: Nicolas Armer)
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Wegen eines Falles in Amberg, appelliert der Zoll eindringlich, dass Verstöße von Unternehmen im Bereich der Sozialversicherung konsequent verfolgt werden. (Symbolbild: Nicolas Armer)

Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckt in Amberg Sozialversicherungsbetrug auf

Die Geschäftsführerin eines Amberger Unternehmens hat insgesamt 38.000 Euro an Sozialabgaben hinterzogen. Für sie und eine Mitarbeiterin gab es nun dafür eine kostspielige Quittung.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Weiden hat nach eigenen Angaben in umfangreichen Ermittlungen schwerwiegende Verstöße gegen das Sozialversicherungsrecht aufgedeckt. Wie die Behörde informiert, habe die Geschäftsführerin eines in Amberg ansässigen Unternehmens zwischen 2018 bis 2021 in 48 Fällen Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet.

Laut einer Presseinformation des Hauptzollamtes Regensburg hätten die Ermittlungen ergeben, dass die Unternehmerin ihre Büroangestellte anwies, falsche Stundenaufzeichnungen zu führen. In einem Fall sei sogar ein Scheinarbeitsverhältnis begründet, um Löhne anderer Arbeitnehmer über dieses Arbeitskonto abzurechnen. Zudem sei festgestellt worden, dass die Arbeitnehmer nicht den gesetzlichen Mindestlohn in vollem Umfang erhielten. Sie wurden lediglich auf Basis eines sogenannten Stücklohns vergütet, der nicht dem gesetzlichen Mindestlohn pro Stunde entsprach.

Wie Nadine Striegel vom Hauptzollamt weiter gegenüber Oberpfalz-Medien bekanntgab, kam es durch die falschen Meldungen der Bruttolöhne an die zuständigen Stellen für den Einzug von Sozialversicherungsangaben zu einer fehlerhaften Festsetzung der Sozialabgaben. Insgesamt habe die Unternehmerin auf diese Weise Sozialversicherungsabgaben in Höhe von über 38.000 Euro hinterzogen. Die Folge war ein Strafbefehl des Amtsgerichts Regensburg, das gegen die Geschäftsführerin einen Strafbefehl zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro - aus 250 Tagessätzen zu je 160 Euro - erließ.

Darüber hinaus berichtet die Pressestelle der Zollbehörde, dass auch die beteiligte Büroangestellte wegen ihrer Beihilfe zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro, verteilt auf 90 Tagessätze zu je 50 Euro, verurteilt wurde.

Das Hauptzollamt Regensburg betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Bereich der Sozialversicherung und weist darauf hin, dass Verstöße konsequent verfolgt und geahndet werden.

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