Ein noch unbekannter Täter versuchte mit einem Gegenstand die Fensterscheibe einer Kellertüre eines leerstehenden Einfamilienhauses einzuschlagen. Durch das Fenster wollte er sich widerrechtlich Zutritt verschaffen. Die zweifach verglaste Fensterscheibe war aber nicht gänzlich zu zerstören und so konnte sich der Täter keinen Zutritt zum Objekt verschaffen, heißt es in einer Pressemitteilung. Von Vandalismus ist aufgrund der Tatörtlichkeit nicht auszugehen. Das Einfamilienhaus befindet sich in Etsdorf. Die Tat soll sich zwischen Montag, 10. März, 170 Uhr, und Dienstag, 11. März, 16.45 Uhr, ereignet haben. Der Schaden beläuft sich auf 100 Euro. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.