Im Amberger Amtsgericht ging es um 0,4 Gramm Buprenorphin, das ein 43-jähriger Schlosser im November letzten Jahres in der JVA Amberg bei sich versteckte. Bei der Verhandlung, die von Amtsrichterin Franziska Paintner geführt wurde, stellte sich heraus, dass die Einnahme von Substitutionsmitteln unter Aufsicht des Wachpersonals stattfinden muss. \n\nDer Ex-Häftling, der mittlerweile in Schwaben lebt, behauptete, die Dosis bei sich gebunkert zu haben, während die Wachbeamten von einer illegalen Transaktion ausgingen. Der 43-Jährige hat in der Vergangenheit mehrere Vorstrafen wegen Drogendelikten gesammelt, war jedoch jüngst erfolgreich in einer Entzugstherapie. \n\nObwohl im Regelfall bei solch geringen Mengen kein großes Verfahren gemacht wird, führte die Vorgeschichte des Angeklagten zu einer Verhandlung. Dieser entging einer Haftstrafe und erhielt stattdessen eine dreimonatige Bewährungsstrafe, nachdem das Gericht feststellte, dass kein Handel innerhalb der JVA stattgefunden hatte. Staatsanwalt Sven Oliver Lehner zeigte sich einverstanden.