Ein 15-jähriger Schüler präsentiert in der Pause Feuerwerkskörper aus osteuropäischer Produktion. Die Polizei stellt fest: Sie sind nicht zugelassen, ihr Besitz ist strafbar. Doch wo der Schüler die Böller herhat, bleibt ein Rätsel.
Eine aufmerksame Lehrkraft einer weiterführenden Schule im Stadtgebiet von Sulzbach-Rosenberg hat am Montagvormittag, 11. November, während der Pausenaufsicht beobachtet, wie ein 15-jähriger Schüler einem anderen Mitschüler mehrere Feuerwerkskörper präsentierte. Der junge Mann wurde daraufhin über die Schulleitung an die Polizei übergeben.
Beamte der örtlichen Inspektion stellten bei der Inaugenscheinnahme der vier unscheinbaren Sprengkörper fest, dass diese aus osteuropäischer Produktion stammen und nicht die notwendige Zulassung des Bundesamtes für Materialforschung besitzen. „Unabhängig von der Tatsache, dass Feuerwerkskörper dieser Art nicht in die Hände von Jugendlichen gehören, stellt der Besitz dieser Böller einen strafrechtlich relevanten Tatbestand nach dem Sprengstoffgesetz dar, für den sich der 15-Jährige nunmehr zu verantworten haben wird”, heißt es in einem Pressebericht.
Die Polizei stellte darüber hinaus die Feuerwerkskörper sicher und informierte auch die Sorgeberechtigten des Jungen. Da der 15-Jährige keine Anstalten gemacht hatte, seine Mitbringsel auf dem Schulgelände anzuzünden, habe laut Polizei keine unmittelbare Gefahr für Mitschüler oder Lehrer bestanden. Zur Herkunft der Böller allerdings hielt sich der Jugendliche vor der Polizei bedeckt.