Nach Vollbremsung: Fußgänger schlägt auf Motorhaube ein | Amberg24

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17.01.2025
In Sulzbach-Rosenberg ist es zwischen einem Fußgänger und einem Autofahrer zu einer Auseinandersetzung gekommen.  (Bild: David Inderlied/dpa)
In Sulzbach-Rosenberg ist es zwischen einem Fußgänger und einem Autofahrer zu einer Auseinandersetzung gekommen. (Bild: David Inderlied/dpa)
In Sulzbach-Rosenberg ist es zwischen einem Fußgänger und einem Autofahrer zu einer Auseinandersetzung gekommen. (Bild: David Inderlied/dpa)
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In Sulzbach-Rosenberg ist es zwischen einem Fußgänger und einem Autofahrer zu einer Auseinandersetzung gekommen. (Bild: David Inderlied/dpa)

Nach Vollbremsung: Fußgänger schlägt auf Motorhaube ein

Eine rote Ampel, eine abrupte Vollbremsung und ein Wutanfall: In Sulzbach-Rosenberg eskaliert auf der Straße eine Situation. Ein Autofahrer nimmt alles mit dem Smartphone auf - was nun Folgen für einen randalierenden Fußgänger hat.

Die Polizei schreibt von einer skurrilen Szene, zu der es am Donnerstag, 16. Januar, in Sulzbach-Rosenberg gekommen ist. Gegen 11.30 Uhr überquerte ein 39-Jähriger verkehrswidrig eine rote Fußgängerampel in der Goethestraße, woraufhin ein 37-jähriger Autofahrer mit seinem Auto eine Vollbremsung einleiten musste und direkt vor dem Fußgänger zum Stehen kam. Der erschrak und war derart verärgert, dass er mit den Fäusten auf die Motorhaube des SUV einschlug, was eine Delle verursachte.

Das wiederum filmte der Fahrer mit seinem Smartphone. Als der zornige Fußgänger dann die Beifahrertür des Fahrzeugs öffnen wollte, wurde es dem Fahrer zu bunt und er stieg aus dem Fahrzeug aus. „Es kam, wie es kommen musste und die Kontrahenten packten sich gegenseitig am ,Krawattl'”, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei Sulzbach-Rosenberg. Es sei eine rabiate Rangelei entstanden, wenngleich es zu keinen Faustschlägen kam. Der Fußgänger flüchtete letztlich. Der Autofahrer blieb unverletzt, ihm wurde jedoch die Jacke zerrissen und sein Smartphone beschädigt, das während der Auseinandersetzung auf die Straße fiel.

Wegen der Aufnahmen, die der Geschädigte vom Täter aufgenommen hatte, konnten die Polizeibeamten im Rahmen der Sachbearbeitung den amtsbekannten Täter eindeutig identifizieren. Er wird für den Schaden von insgesamt rund 1000 Euro aufkommen müssen. Zudem wird gegen ihn wegen Sachbeschädigung ermittelt.

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